Uhr in Kommission verkaufen: der Kommissionsvertrag
Uhren in Kommission verkaufen. Kommission oder Vermittlung, was in den Kommissionsvertrag gehört und wie ChronoDesk ihn aus dem Uhrendatensatz erstellt.


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Mit Kommissionsware zeigen Sie Uhren, die Sie nie bezahlt haben. Der Eigentümer trägt das Preisrisiko, Sie bekommen eine Provision, und Ihr Kapital bleibt frei für Ware, die Sie wirklich besitzen wollen.
Das funktioniert nur, wenn das Papier stimmt. Kommission per Handschlag geht gut, bis die Uhr aus dem Laden gestohlen wird, der Eigentümer sie am Samstag zurückwill oder Sie sie 5 % unter seiner Vorstellung verkaufen.
Kommission oder Vermittlung: zuerst entscheiden
Zwei Modelle sehen für den Kunden gleich aus und sind rechtlich und steuerlich grundverschieden.
Kommission. Sie verkaufen im eigenen Namen für Rechnung des Eigentümers (§ 383 HGB). Der Kaufvertrag des Kunden besteht mit Ihnen. Umsatzsteuerlich wird so getan, als hätte der Eigentümer Ihnen die Uhr geliefert und Sie hätten sie weiterverkauft (§ 3 Abs. 3 UStG). Ihre Rechnung lautet auf den vollen Preis.
Vermittlung (Agentur). Sie verkaufen im Namen des Eigentümers und vermitteln nur. Der Kaufvertrag besteht mit dem Eigentümer. Sie berechnen Ihre Provision, nicht die Uhr.
Das Modell entscheidet, was auf Ihrer Rechnung steht, welche Steuerart in Frage kommt und an wen sich der Käufer bei Mängeln wendet. Ist der Eigentümer privat, entscheidet es auch, ob die Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) überhaupt in Betracht kommt. Legen Sie das Modell einmal mit Ihrem Steuerberater fest und schreiben Sie dann jeden Vertrag gleich.
Was in den Kommissionsvertrag gehört
Ein Kommissionsvertrag für eine Uhr sollte mindestens regeln:
- Die Uhr. Marke, Referenz, Seriennummer, Jahrgang, Set und Zustand, mit Fotos bei Übergabe. Die Seriennummer beweist später, dass Sie genau die Uhr zurückgeben, die Sie bekommen haben.
- Provision. Ein Prozentsatz vom tatsächlich erzielten Verkaufspreis, einbehalten aus dem Erlös.
- Laufzeit und Rückgabe. Wie lange Sie verkaufen dürfen, und dass die Uhr unverzüglich und unverändert zurückgeht, wenn sie nicht verkauft wird.
- Mindestpreis. Darunter verkaufen Sie nur mit schriftlicher Zustimmung. Um diese Klausel geht es in den meisten Streitfällen.
- Abrechnung und Auszahlung. Abrechnung nach dem Verkauf und Auszahlung des Erlöses abzüglich Provision auf ein benanntes Konto, in einer festen Frist.
- Eigentumsvorbehalt. Die Uhr bleibt bis zur Auszahlung Eigentum des Kommittenten. Verpfänden ist ausgeschlossen.
- Verwahrung und Sorgfalt. Mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Versicherung. Wer die Uhr gegen Diebstahl, Verlust und Beschädigung versichert, solange sie bei Ihnen ist. Prüfen Sie, ob Ihre Police Fremdware überhaupt abdeckt.
- Haftung und eine salvatorische Klausel.
Übergeben Sie die Uhr mit einem kurzen Protokoll: Zustand, Set, Fotos, beide Unterschriften. Geht sie unverkauft zurück, dasselbe Protokoll in umgekehrter Richtung.
Woran Kommission scheitert
- Kein schriftlicher Mindestpreis. Der Eigentümer erinnert sich an 48.000, Sie an 45.000.
- Kommissionsware mischt sich mit eigenem Bestand. Lagerwert, Versicherung und Margenbericht stimmen nicht mehr.
- Die Uhr liegt monatelang. Niemand entscheidet, ob der Preis sinkt oder die Uhr zurückgeht. Legen Sie über die Laufzeit einen Prüftermin fest.
- Die Auszahlung zieht sich. Der Eigentümer ruft dreimal an, bevor das Geld kommt. Eine feste Abrechnungsfrist verhindert das.
So macht es ChronoDesk
Eine Kommissionsuhr ist ein Uhrendatensatz wie jeder andere, mit eigenem Status Kommission. So sehen Sie jederzeit, welche Uhren Ihnen gehören und welche nicht.
Aus diesem Datensatz erstellt ChronoDesk den Kommissionsvertrag mit den Punkten oben (Provision, Laufzeit und Rückgabe, Mindestpreis, Abrechnung, Eigentumsvorbehalt, Verwahrung, Versicherung, Haftung) und dazu das Übergabeprotokoll. Beides kommt aus denselben Daten wie die spätere Rechnung, Seriennummer, Preis und Eigentümer stimmen also auf jeder Seite überein. Siehe Rechnungen.
Weil die Standzeit pro Uhr läuft, taucht eine Kommissionsuhr, die zu lange liegt, in Ihrer Standzeitliste auf wie eigene Ware. Mehr dazu in Standzeit im Uhrenlager. Und wenn ein Kunde genau diese Referenz sucht, zeigt Ihnen seine Wunschliste auf der Kundenkarte, wen Sie anrufen.
Häufige Fragen
Ist Consignment dasselbe wie Kommission?
Ein Verkauf im eigenen Namen für fremde Rechnung ist nach § 383 HGB eine Kommission. Das englische „Consignment" wird für dieses und das Vermittlungsmodell verwendet. Deshalb sollte der Vertrag klar sagen, welches gemeint ist.
Wer versichert eine Kommissionsuhr?
Wer im Vertrag steht. Die meisten Kommittenten erwarten es vom Händler, viele Händlerpolicen decken aber nur eigene Ware. Prüfen Sie Ihre, bevor Sie die erste Uhr annehmen.
ChronoDesk ist 60 Tage kostenlos. Schreiben Sie Ihren nächsten Kommissionsvertrag direkt aus dem Uhrendatensatz. Zu den Tarifen.


