Kommission
Verkaufsmodell, bei dem der Eigentümer einer Uhr sie einem Händler zum Verkauf anvertraut. Der Händler hält und vermarktet das Stück, ohne es zu kaufen. Der Eigentümer wird aus dem Verkaufserlös abzüglich der Händlerprovision bezahlt.
Kommission (international Consignment oder Kommissionsverkauf) ist ein Verkaufsmodell, bei dem der Eigentümer einer Uhr sie einem Händler zum Verkauf in seinem Auftrag übergibt. Der Händler kauft die Uhr nicht. Er hält sie, fotografiert und inseriert sie und nimmt ein Angebot vorbehaltlich der Zustimmung des Eigentümers an. Mit dem Abschluss erhält der Eigentümer den Verkaufspreis abzüglich der zuvor vereinbarten Provision.
Warum Eigentümer Kommission wählen
Eigentümer hochpreisiger Uhren bevorzugen oft die Kommission gegenüber dem Direktverkauf, weil sie die Marktchance behalten:
- Ein Direktverkauf an einen Händler landet typischerweise 10 bis 20 Prozent unter dem offenen Marktpreis (Händler-Kapitalbindungskosten plus Marge).
- Ein Kommissionsverkauf zielt auf den offenen Marktpreis. Die Provision beträgt je nach Uhrenwert und Verkaufsdauer typischerweise 5 bis 10 Prozent.
Bei einer Patek Nautilus für 40.000 Euro liegt der Unterschied zwischen Direktverkauf und Kommission bei 4.000 bis 6.000 Euro für den Eigentümer. Der Trade-Off ist die Dauer: Kommission kann Wochen oder Monate brauchen.
Warum Händler Kommission anbieten
Kommission ermöglicht dem Händler, Inventar zu führen, ohne Working Capital zu binden. Für einen kleinen Händler mit 200.000 Euro Einkaufsbudget kann Kommission das aktive Inventar de facto verdoppeln und das Sortiment verbreitern. Der Händler verdient pro Stück weniger Marge, trägt aber kein Kapitalbindungs-Risiko.
Vertragsinhalte
Ein Kommissionsvertrag sollte regeln:
- Angebotspreis und das vom Eigentümer vorab freigegebene Mindestangebot.
- Provisionssatz als Prozentwert oder Pauschale.
- Laufzeit und Folge bei Ablauf (Rückgabe, Preisanpassung oder automatische Verlängerung).
- Versicherung während der Verwahrung beim Händler.
- Echtheitsprüfung-Ergebnis, falls die Uhr durch die Prüfung fällt — üblicherweise Rückgabe an den Eigentümer mit dokumentierten Befunden.
In Deutschland liegt dem Modell typischerweise ein Kommissionsgeschäft nach § 383 HGB zugrunde. Der Händler handelt im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Eigentümers. Eigentümer bleibt bis zum Verkauf der Auftraggeber.
Verwandt: trade-in, bill-of-sale, secondary-market, authorized-dealer.