Kurz zu Cookies.

Essenzielle Cookies halten den Workspace am Laufen. Mit Ihrer Einwilligung zeigt uns OpenPanel, wie ChronoDesk genutzt wird, damit wir es verbessern können. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit auf der Cookie-Seite ändern.

DSGVO · ePrivacy
Skip to content
Zurück zum Glossar
Shipping & Logistics

Drittland

Ein Gebiet außerhalb des EU-Zoll- und Umsatzsteuergebiets. Sendungen in ein Drittland sind für den deutschen Verkäufer nullsteuerbar und lösen beim Empfang im Zielland Einfuhrabgabe und Einfuhrumsatzsteuer aus.

Ein Drittland ist jedes Gebiet außerhalb des EU-Zoll- und Umsatzsteuergebiets. Verkäufe an Drittland-Kunden folgen einem anderen Steuer- und Versandregime als Verkäufe innerhalb der EU.

Was als Drittland zählt

Das EU-Zollgebiet umfasst die 27 Mitgliedstaaten. Drittländer sind unter anderem:

  • Schweiz (EFTA, eigenständiges Zollgebiet trotz EU-naher wirtschaftlicher Integration).
  • Vereinigtes Königreich (seit Brexit, 1. Januar 2021).
  • Vereinigte Staaten.
  • Norwegen, Island, Liechtenstein (EFTA, außerhalb des EU-Zollgebiets).
  • Alle Golfkooperationsrat-Staaten (VAE, Saudi-Arabien, Katar usw.).
  • Japan, Hongkong, Singapur, Australien usw.

Bemerkenswerte Sonderfälle:

  • Kanarische Inseln, Ceuta, Melilla gehören politisch zu Spanien, liegen aber außerhalb der EU-USt und des EU-Zollgebiets. Für USt-Zwecke gelten sie als Drittland.
  • Kanalinseln (Jersey, Guernsey) liegen ebenfalls außerhalb der EU-USt.
  • Monaco ist trotz Eigenstaatlichkeit Teil des EU-Zollgebiets und der USt.

Steuerlicher Effekt für den Verkäufer

  • Umsatzsteuerfreie Ausfuhr nach § 4 Nr. 1a UStG. Der Händler stellt eine Ausfuhrlieferungs-Rechnung ohne deutsche USt aus.
  • Ausfuhrnachweis erforderlich. ATLAS-Ausfuhrbestätigung oder gleichwertiger Beleg ist 10 Jahre zu archivieren.
  • Keine EU-Zusammenfassende-Meldung. Anders als die innergemeinschaftliche Lieferung erscheinen Drittland-Ausfuhren nicht in der Zusammenfassenden Meldung.

Steuerlicher Effekt für den Käufer

  • Einfuhrabgabe zum Satz des Ziellandes (4,5 Prozent für Armbanduhren in die EU; vergleichbare Bänder anderswo).
  • Einfuhrumsatzsteuer oder Verkaufssteuer zum Standardsatz des Ziellandes (US-Bundesstaaten erheben je nach Jurisdiktion Sales Tax; das Vereinigte Königreich erhebt 20 Prozent Einfuhr-USt; die Schweiz 8,1 Prozent Einfuhr-USt).
  • Zollagentgebühren für die Anmeldung, typischerweise 30 bis 150 Euro je Sendung.

DDP versus DAP

Zwei Lieferklauseln sind für Uhrenhändler bei Drittland-Sendungen wichtig:

  • DAP (Delivered At Place): Der Verkäufer trägt den Transport ins Zielland. Der Käufer trägt Einfuhrabgabe und Einfuhrumsatzsteuer bei Ankunft. Standard bei den meisten Händlersendungen.
  • DDP (Delivered Duty Paid): Der Verkäufer trägt Transport, Einfuhrabgabe und Einfuhrumsatzsteuer und liefert die Uhr verzollt bis zur Tür. Bequemer für den Käufer; höherer logistischer Aufwand für den Verkäufer.

Viele Luxus-Uhrenhändler bieten DDP in die USA, nach Hongkong und Singapur als Wettbewerbsmerkmal an. DDP setzt entweder einen Steuervertreter im Zielland oder einen Logistikpartner mit Importabwicklung voraus.

Retouren aus dem Drittland

Eine an einen Drittland-Käufer versandte und zurückgesandte Uhr löst in Deutschland eine Rückwaren-Wiedereinfuhr aus. Mit korrekter Dokumentation kann der Händler die ausgeführte Sendung zurückbuchen und vermeidet eine zweite deutsche USt-Belastung. Ohne die Rückwaren-Anmeldung wird die eigene Uhr des Händlers de facto importiert und besteuert.

Verwandt: ausfuhrlieferung, customs, innergemeinschaftliche-lieferung, insured-shipping.

Glossar-Einträge sind redaktionelle Referenz, keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Den vollständigen Hinweis finden Sie in unserem Haftungsausschluss.