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Anleitungen9. Oktober 20263 Min. Lesezeit

E-Rechnung Pflicht 2027 und 2028 für Uhrenhändler

Die E-Rechnungspflicht für Uhrenhändler. Was seit 2025 gilt, wer 2027 und 2028 E-Rechnungen ausstellen muss, welche Formate zählen und was ausgenommen ist.

Viktor Siewert
Viktor Siewert
Founder, ChronoDesk
Journal-Titelbild mit „2027 · 2028" in großer Schrift
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Die E-Rechnungspflicht kommt in drei Stufen. Für Uhrenhändler zählen zwei Fragen: Welche meiner Rechnungen sind betroffen, und ab wann?

Der Zeitplan

  • Seit 1. Januar 2025: Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen von anderen inländischen Unternehmen empfangen können. Schickt Ihr Lieferant eine, können Sie nicht auf Papier bestehen.
  • 2025 und 2026: Sie dürfen an Unternehmen noch Papierrechnungen oder einfache PDFs ausstellen (andere elektronische Formate nur mit Zustimmung des Empfängers).
  • Ab 1. Januar 2027: Lag Ihr Vorjahresumsatz über 800.000 Euro, müssen Ihre B2B-Rechnungen E-Rechnungen sein. Darunter bleiben Papier und PDF ein weiteres Jahr erlaubt.
  • Ab 1. Januar 2028: Jede inländische B2B-Rechnung muss eine E-Rechnung sein, unabhängig von der Größe.

Welche Rechnungen betroffen sind

Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen zwei in Deutschland ansässigen Unternehmen. Für Händler heißt das:

  • Betroffen: Verkäufe an deutsche Händler, an deutsche Firmen, die eine Uhr als Geschenk oder Anlage kaufen, und Rechnungen, die Sie von deutschen Lieferanten bekommen (Uhrmacher, Polierer, Kurier, andere Händler).
  • Nicht betroffen: Verkäufe an Privatkunden (B2C). Der Großteil des Endkundengeschäfts bleibt, wie er ist.
  • Nicht betroffen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto und Fahrausweise.
  • Nicht von der deutschen Pflicht erfasst: Verkäufe an Unternehmen im Ausland. Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhren folgen eigenen Regeln (siehe Reverse Charge).

Ein Verkauf mit Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) an einen deutschen Händler bleibt eine B2B-Rechnung. Sobald die Pflicht für Sie gilt, braucht sie das E-Rechnungsformat, wie bisher mit dem Hinweis auf die Differenzbesteuerung und ohne Steuerausweis.

Ein Ankauf von privat ist kein B2B-Geschäft. Ihre Ankaufsrechnung ist also nicht betroffen.

Was als E-Rechnung zählt

Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das eine Maschine lesen kann und das der europäischen Norm EN 16931 folgt. Ein PDF allein zählt nicht, so ordentlich es aussieht.

In Deutschland sind zwei Formate üblich:

  • XRechnung: reines XML. Pflicht bei Rechnungen an Behörden, für Buchhaltungssoftware lesbar, für Menschen ohne Viewer nicht.
  • ZUGFeRD: ein PDF mit eingebettetem XML. Menschen lesen das PDF, die Software das XML. Zulässig ab Version 2.0.1, ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL, weil diese keine vollständige Rechnung abbilden.

Wer vor allem an andere Händler verkauft, fährt mit ZUGFeRD am besten. Die Gegenseite öffnet es wie jedes PDF, ihre Buchhaltung kann es einlesen.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Empfang: Stellen Sie sicher, dass Ihr Postfach oder Ihre Buchhaltung XRechnung und ZUGFeRD lesen kann, und bewahren Sie die Dateien im Originalformat auf (GoBD).
  2. Umsatz 2026 prüfen. Liegt er über 800.000 Euro, müssen Ihre B2B-Rechnungen ab Januar 2027 E-Rechnungen sein.
  3. Nicht bis 2028 warten. Geschäftskunden wollen schon heute Rechnungen, die ihre Software einlesen kann.
  4. Einen Nummernkreis behalten. Ein Programmwechsel mitten im Jahr ist der Klassiker für Lücken und doppelte Nummern.

So macht es ChronoDesk

Jede Rechnung, die ChronoDesk an einen Geschäftskunden schreibt, ist ein PDF mit ZUGFeRD-Daten. Ihr Kunde liest das PDF, seine Buchhaltung die Daten. Privatkunden bekommen dasselbe PDF wie immer.

Die Steuerart kommt von der Uhr: Sie wählen sie beim Ankauf (Differenzbesteuerung, Regelbesteuerung, Reverse Charge, Ausfuhr), die Rechnung folgt mit dem passenden Hinweis und der richtigen Steuer. Die Nummerierung ist lückenlos, Stornos sind echte Stornos, und Ihr Steuerberater bekommt monatlich einen DATEV-Export. Siehe Rechnungen.

Häufige Fragen

Brauche ich E-Rechnungen für Privatkunden?

Nein. Die Pflicht gilt für Rechnungen zwischen Unternehmen. Verkäufe an Privatkunden sind nicht betroffen.

Ist ein PDF per E-Mail eine E-Rechnung?

Nein. Ein PDF ist eine „sonstige Rechnung". Im B2B-Geschäft bleibt sie bis Ende 2026 erlaubt, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro bis Ende 2027.

Gilt das auch für Händler in anderen EU-Ländern?

Nicht nach deutschem Recht, das inländische B2B-Rechnungen regelt. Andere Länder haben eigene Fristen. Prüfen Sie, wo Ihr Kunde ansässig ist.

ChronoDesk ist 60 Tage kostenlos, und die ZUGFeRD-Rechnung ist ab dem ersten Verkauf dabei. Zu den Tarifen.

Zuletzt aktualisiert am 9. Oktober 2026. Der Inhalt dieses Beitrags gibt das Verständnis von ChronoDesk zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Den vollständigen Hinweis finden Sie in unserem Haftungsausschluss.
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